Sommerurlaub 2020: Was vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu beachten ist

Wichtige Hinweise und Regelungen für Reiserückkehrer

Die Sommerferien 2020 gehen langsam zu Ende und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kehren an ihre Arbeitsplätze zurück. Gleichzeitig steigen die Corona Infektionszahlen in vielen Regionen wieder an. Um die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen an den Heraeus Standorten auch in den kommenden Wochen und Monaten aufrechterhalten zu können, kommt es jetzt darauf an, auch Infektionsrisiken aus der Urlaubssaison effektiv zu begrenzen.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir die wichtigsten Hinweise und Regelungen rund um das Thema Urlaubsrückkehr unter Heraeus Touch in den Corona Regelungen zusammengefasst.

Bitte machen Sie sich VOR der Rückkehr an den Arbeitsplatz mit beidem vertraut – und informieren Sie bei einem erhöhten Risiko frühzeitig ihren Vorgesetzten.

Nur, wenn wir auch die kommenden Wochen und Monaten diszipliniert bleiben, können wir uns und andere effizient schützen und den Betrieb reibungslos weiterführen.

Danke für ihr Engagement! Und bleiben Sie gesund!

  • Generell empfehlen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nach einer Urlaubsreise im In- und Ausland schnellstmöglich nach der Rückkehr von der Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Tests Gebrauch zu machen.
  • Ein Corona-Test dauert in der Regel nur wenige Minuten und ist vollkommen risikolos.

  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten im Rhein-Main-Gebiet und Bitterfeld, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Rückkehr in einem Land mit mehr als 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (berechnet für die letzten 14 Tage) aufgehalten haben, fordern wir dringend auf, vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz
    • ihren Vorgesetzten zu informieren
    • einen Corona-Test an einer offiziellen Teststelle / bei Ihrem Hausarzt vornehmen zu lassen – innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr ist ein Test kostenlos.
    • das Ergebnis dieses Tests Zuhause abzuwarten, ohne an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
  • Ob Ihr Reiseland dabei ist, zeigt dieser Link:  https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea . Wir bitten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dies VOR Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu überprüfen. Falls Sie Ihr Reiseland hier nicht finden, melden Sie sich gerne bei der Heraeus Gesundheitshotline (Tel. 06181-35-4488).
  • Kommen sie aus einem solchen Land zurück und können einen Test nicht an offiziellen Teststellen (bspw. Flughafen) oder über den Hausarzt wahrnehmen, bietet auch der Betriebsärztliche Dienst am Standort Hanau kostenlose Tests an. Bitte melden Sie sich dazu vorab bei der Heraeus Gesundheitshotline (Tel. 06181-35-4488). Kommen sie keinesfalls selbständig auf das Werksgelände oder zum Betriebsärztlichen Dienst ohne vorherige telefonische Rücksprache.
  • Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Testergebnis nicht Ihrer Tätigkeit nachgehen können, z.B. keine Möglichkeit mobil zu arbeiten, wird das Entgelt durch die jeweilige GBU oder die Holding weitergezahlt.

  • Das Robert-Koch-Institut definiert darüber hinaus regelmäßig Risikogebiete, von denen ein besonderes Infektionsrisiko ausgeht. Die jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der  Website des Robert-Koch-Instituts .
  • Bei einer Rückkehr aus einem solchen Risikogebiet sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich
    • a) bei Ihrem  lokalen Gesundheitsamt zu melden
    • b) sich in Absprache mit dem Gesundheitsamt einem Corona-Test zu unterziehen
    • c) sich bei einem positiven Testergebnis 14 Tage in Quarantäne zu begeben
  • Falls ein Reiseziel bereits bei der Abreise als Risikogebiet definiert war, entfällt Ihr Entgelt für den Zeitraum einer möglichen Quarantäne ersatzlos.
  • Falls ein Reiseziel erst nach Antritt der Reise als Risikogebiet eingestuft wurde, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Insbesondere ist zu betrachten, ob eine COVID-19-Reisewarnung durch das Auswärtige Amt bestand. In diesem Fall ist das Risiko hoch, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.